Ambulante Kur an der Ostsee

Erholung im Kurmittelcentrum Großenbrode

Hilfestellung für den Erhalt einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (Offene Badekur)

Die in der Vergangenheit verwendeten Begriffe "offene Badekur" oder "ambulante Vorsorgekur" sind im Zuge der Gesundheitsreform in o.a. Bezeichnung konkretisiert worden. Diese ambulanten Vorsorgeleistungen (früher offene Badekur) sind weiter für jeden Versicherten möglich.

Sie beinhalten die Untersuchungen durch einen Badearzt am Urlaubs- bzw. Kurort, sowie die Behandlungsmaßnahmen aus der physikalischen Therapie.

Sie sollen für längstens 3 Wochen erbracht und können nach 4 Jahren wieder beantragt werden. Der Anspruch für alle Versicherten (Mitglieder, Mitversicherte, Rentner) auf ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten ist erhalten geblieben.

Wie bekomme ich diese Leistungen?

1. Sie erhalten auf Anfrage bei der Krankenkasse ein Antragsformblatt für "ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten". Großenbrode ist seit 1986 anerkanntes Ostseeheilbad und seit 1997 mit dem Qualitätsgütesiegel "Kuren mit Heilmittel aus Schleswig-Holstein" ausgezeichnet.

2. Ihr Hausarzt befürwortet den Antrag. Als Hilfestellung für Anwendungsarten und Heilanzeigen können Sie unseren Kurprospekt verwenden.

3. Der befürwortete Antrag muss an die Krankenkasse zur Bewilligung gereicht werden. Ihre Krankenkasse berät Sie gerne und wird in den meisten Fällen Ihrem Antrag zustimmen können.

4. Sie wählen nach Ihren Vorstellungen eine geeignete Unterkunft und reisen zu dem gewünschten Zeitraum an. Direkt neben dem Kurmittelcentrum stehen Ihnen auch unsere Appartements zur Verfügung.

5. Am Tage Ihrer Ankunft besuchen Sie den hiesigen Badearzt und beraten mit ihm gemeinsam Ihre Behandlungen.

6. Unmittelbar danach beginnen Sie bei uns im Kurmittelcentrum Ihre Anwendungen und erhalten einen ausführlichen Therapieplan.

Welche Kosten kommen auf mich als Versicherter zu?

Die Krankenkassen tragen die Kosten, die dem Versicherten im Zusammenhang mit dieser Leistung entstehen (Ärztliche Untersuchungen/Maßnahmen aus der physikalischen Therapie = Heilmittel). Für Heilmittel wird die gesetzliche Zuzahlung (18% sowie 10,00 Euro je Verordnungsblatt) erhoben, wenn keine Befreiung vorliegt (Kinder, Geringverdienende, chronisch Erkrankte).

Je nach Anzahl der Anwendungen können die Aufwendungen (Zuzahlung) für die Therapie zwischen ca. 25,00 bis ca. 50,00 Euro pro Person betragen. Die Krankenkasse kann zusätzlich pro Tag 13,00 Euro als Aufwandshilfe für die Unterkunft und Verpflegung erstatten.